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   LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00   

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https://dejure.org/2003,19790
LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00 (https://dejure.org/2003,19790)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.04.2003 - 65 S 444/00 (https://dejure.org/2003,19790)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. April 2003 - 65 S 444/00 (https://dejure.org/2003,19790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache wegen Beendigung des Mietverhältnisses auf Grund Eigenbedarfs; Wirksamkeit der Kündigungserklärung bei ordnungsgemäßer Begründung eines Eigenbedarfs; Frage der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses bei Fortsetzung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Niedrige Miete allein nicht ausreichend für Anwendung der Sozialklausel nach Eigenbedarfskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Im übrigen ist der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zu achten (BVerfG, NJW 1994, 309, 310 [BVerfG 11.11.1993 - 1 BvR 696/93] ; WuM 1994, 129 [BVerfG 23.12.1993 - 1 BvR 853/93] ; 1989, 114), [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] denn das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber auch das Recht, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält.
  • BVerfG, 11.11.1993 - 1 BvR 696/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Im übrigen ist der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zu achten (BVerfG, NJW 1994, 309, 310 [BVerfG 11.11.1993 - 1 BvR 696/93] ; WuM 1994, 129 [BVerfG 23.12.1993 - 1 BvR 853/93] ; 1989, 114), [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] denn das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber auch das Recht, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält.
  • BVerfG, 23.12.1993 - 1 BvR 853/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Im übrigen ist der Selbstnutzungswunsch des Eigentümers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zu achten (BVerfG, NJW 1994, 309, 310 [BVerfG 11.11.1993 - 1 BvR 696/93] ; WuM 1994, 129 [BVerfG 23.12.1993 - 1 BvR 853/93] ; 1989, 114), [BVerfG 14.02.1989 - 1 BvR 308/88] denn das grundgesetzlich geschützte Eigentum gewährt seinem Inhaber auch das Recht, den Eigentumsgegenstand entsprechend seiner eigenverantwortlichen Lebensgestaltung so zu nutzen, wie er dies nach seinen Plänen für richtig hält.
  • OLG Karlsruhe, 31.03.1971 - 1 REMiet 2/70
    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Zwar kann die frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die getätigten Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon beim Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind (Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 31. März 1971, NJW 1971, 1182 und Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/Main vom 23. Juni 1971, WuM 1971, 168).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71
    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Zwar kann die frühzeitige Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten, wenn der Mieter mit einer frühen Kündigung nicht zu rechnen hatte, die getätigten Aufwendungen erheblich sind, für einen erheblichen Teil davon beim Auszug kein Ersatz verlangt werden kann und die Aufwendungen durch die Mietzeit noch nicht abgewohnt sind (Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe vom 31. März 1971, NJW 1971, 1182 und Rechtsentscheid des OLG Frankfurt/Main vom 23. Juni 1971, WuM 1971, 168).
  • LG Hannover, 24.02.1989 - 10 S 93/88
    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Die Klägerin war darüber hinaus nicht verpflichtet, eine Umwidmung vorzunehmen, damit sie von der Zeugin Giehl und ihrem Lebensgefährten hätte bezogen werden können (vgl. LG Hannover, WuM 1989, 302 [LG Hannover 24.02.1989 - 10 S 93/88] ; LG Düsseldorf, WuM 1989, 248 [LG Düsseldorf 24.02.1989 - 21 S 468/88] ).
  • LG Düsseldorf, 24.02.1989 - 21 S 468/88
    Auszug aus LG Berlin, 01.04.2003 - 65 S 444/00
    Die Klägerin war darüber hinaus nicht verpflichtet, eine Umwidmung vorzunehmen, damit sie von der Zeugin Giehl und ihrem Lebensgefährten hätte bezogen werden können (vgl. LG Hannover, WuM 1989, 302 [LG Hannover 24.02.1989 - 10 S 93/88] ; LG Düsseldorf, WuM 1989, 248 [LG Düsseldorf 24.02.1989 - 21 S 468/88] ).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juli 2001 - 65 S 444/00 - verletzt die Beschwerdeführer zu 1. und 2. in ihrem Grundrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin.
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